Allgemeine Vertragsbedingungen der EvivaMed Schweiz GmbH
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der EvivaMed Schweiz GmbH (nachfolgend EvivaMed genannt) und ihren Kunden. Der Kunde bzw. die Kundin akzeptiert mit der Aufgabe einer Bestellung diese Geschäftsbedingungen gänzlich und uneingeschränkt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der EvivaMed und dem Kunden bzw. der Kundin.
Sobald für die bestellten Produkte eine Lieferung durch die EvivaMed vereinbart wurde, werden diese in der Regel wie folgt ausgeliefert:
Ist ein Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, so erhält der Kunde bzw. die Kundin eine entsprechende Information. Aufgrund einer verspäteten Lieferung entsteht dem Kunden bzw. der Kundin kein Rechtsanspruch.
Wünscht der Kunde bzw. die Kundin eine Expresslieferung, werden ihm bzw. ihr zusätzlich Expresslieferkosten in der Höhe von CHF 20.00 pro Lieferung in Rechnung gestellt.
Der Kunde bzw. die Kundin erhält mit jeder Lieferung einen Lieferschein, auf welchem die gelieferten Produkte, die Menge und weitere Informationen ersichtlich sind.
Der Kunde bzw. die Kundin hat die ausgelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen. Liefermängel sind innert fünf Arbeitstagen ab Erhalt der Lieferung zu melden. Andernfalls anerkennt der Kunde bzw. die Kundin, dass die Lieferung vertragsgemäss erfolgte und sich die Produkte in einem einwandfreien Zustand befanden.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EvivaMed. Die EvivaMed ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister geltend zu machen.
Meldungen über mangelhafte Lieferungen (falsche Menge, falscher Artikel, Beschädigungen etc.) müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich beim Kundendienst der EvivaMed eingehen. Der Kunde bzw. die Kundin hat die Möglichkeit, mit dem Kundendienst die bevorzugte Korrektur dieser mangelhaften Lieferung (z.B. durch Nachlieferung, Gutschrift oder Retoure) zu vereinbaren.
Die EvivaMed nimmt keine Retouren entgegen, es sei denn, EvivaMed hätte eine Lieferung falsch ausgeliefert.
Jeder Liefermangel muss beim Kundendienst der EvivaMed schriftlich angemeldet werden. Das weitere Prozedere wird mit dem Kunden bzw. der Kundin individuell vereinbart.
Folgende Produkte werden weder zurückgenommen noch gutgeschrieben:
Die oben aufgeführten Produkte können nur unter den folgenden Bedingungen retourniert werden:
Folgende Gründe berechtigen zur Rückgabe und sind der EvivaMed mitzuteilen:
Die EvivaMed gewährt für die oben aufgeführten Rückgabegründe die folgenden Standardvergütungen: Für die Rückgabegründe «beschädigt erhalten» und «Chargenrückruf» erhält der Kunde bzw. die Kundin eine 100%ige Gutschrift basierend auf dem Nettobestellwert.
Die EvivaMed nimmt Bestellungen schriftlich entgegen. Die EvivaMed haftet nicht im Falle von Störungen der elektronischen Kommunikation.
Die Fakturierung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisen. Der Kunde bzw. die Kundin kann die aktuellen Preise jederzeit beim Kundendienst oder dem zuständigen Aussendienstmitarbeiter der EvivaMed anfragen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
Ab einem Warenwert von CHF 350.00 werden keine Portokosten verrechnet. Unter einem Warenwert von CHF 350.00 werden folgende Protokosten verrechnet:
Für PostPack Priority-Lieferungen werden zusätzlich CHF 9.70 in Rechnung gestellt.
Als Zahlung ist grundsätzlich nur der Eingang des vollen Betrages bei der EvivaMed zu verstehen. Der Kaufpreis ist vom Kunden bzw. von der Kundin binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auch im Fallen von Gegenforderungen (z.B. bei Meldung eines Mangels) zu bezahlen. Der Kunde bzw. die Kundin verzichtet auf jegliches Recht, seinen bzw. ihren Kaufpreis auch nur teilweise einzubehalten oder mit eigenen Forderungen gegenüber der EvivaMed zu verrechnen.
Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen befindet sich der Kunde bzw die Kundin ohne Weiteres und ohne Mahnung oder Setzung einer Nachfrist in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die EvivaMed berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Darüber hinaus kann die EvivaMed bei Zahlungsverzug durch den Kunden bzw. die Kundin bereits bestätigte Lieferungen stornieren.
Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, kann die EvivaMed die fristgerechte Bezahlung des unbeanstandeten Teils der Rechnung verlangen und bei Zahlungsverzug die entsprechenden Massnahmen gemäss Punkt 5.2 ergreifen.
Die EvivaMed haftet nur für Schäden, die dem Kunden bzw. der Kundin durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch die EvivaMed entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Liefert die EvivaMed die Produkte mit der Post, so gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe durch die Post auf den Kunden bzw. die Kundin über.
Der Kunde bzw. die Kundin ist damit einverstanden und bestätigt, dass die EvivaMed zur Ausführung des Vertrages, zur Sicherstellung einer korrekten Ausführung, zu eigenen Marketingzwecken sowie zum Zwecke der Marktforschung berechtigt ist, Daten des Kunden bzw. der Kundin zu sammeln, aufzubewahren und zu verarbeiten. Solche Daten können auch an Dritte weitergegeben werden, falls dies zur Ausführung dieser Zwecke erforderlich ist. Die EvivaMed gibt darüber hinaus jedoch keine vertraulichen Kundeninformationen ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden bzw. der Kundin weiter, ausser die Offenlegung gegenüber einem Dritten, einer Behörde oder einem Gericht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die EvivaMed behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Für jede Bestellung gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf www.EvivaMed.ch publiziert.
Rechtsgeschäfte zwischen der EvivaMed und deren Kunden bzw. Kundinnen unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der EvivaMed. Die EvivaMed behält sich vor, auch an jedem anderen zuständigen Gericht Klage einzureichen.
Gültig ab dem 1. Oktober 2024