Beim Parallelimport werden Originalprodukte, die sich in der Schweiz bereits im Handel befinden, aus dem EU-Raum bezogen, importiert und in Verkehr gebracht. Dies ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen zulässig. Der Import und der Handel von Medizinprodukten in der Schweiz werden von der Swissmedic reguliert.