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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EvivaMed Schweiz GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen EvivaMed Schweiz GmbH (EvivaMed) und dem Kunden, insbesondere für Kauf-, Lieferungs- und Dienstleistungsverträge. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn EvivaMed diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
1.2. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
1.3. Preisangaben und Spezifikationen in Preislisten, Prospekten, Internetangeboten oder dergleichen sind unverbindlich.
1.4. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bei Abweichungen zwischen den schriftlich vereinbarten Vertragsbestimmungen und diesen AGB gehen die Vertragsbestimmungen vor.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch EvivaMed bzw. mit dem Ausstellen der Rechnung durch EvivaMed abgeschlossen.
2.2. Abweichungen gegenüber der Kundenbestellung in der EvivaMed-Auftragsbestätigung bzw. Rechnung werden Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht binnen fünf Arbeitstagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Vorbehalten bleibt die Berichtigung blosser Rechnungsfehler.

3. Umfang der Lieferungen und Leistungen

3.1. Die Lieferungen und Leistungen von EvivaMed sind in der EvivaMed-Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung abschliessend aufgeführt.
3.2. EvivaMed ist berechtigt, Sublieferanten beizuziehen.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich netto in Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge und exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

5. Lieferfrist

5.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. EvivaMed ist dafür besorgt, Lieferfristen einzuhalten, bei allfälligen Lieferverspätungen durch besondere Umstände, wird EvivaMed den Kunden informieren, was diesen aber weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz oder sonstigen Leistungen ermächtigt.
5.2. In folgenden Fällen wird die Lieferfrist angemessen verlängert: 

(i) wenn EvivaMed die Angaben, die für die Erfüllung des Vertrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen; 
(ii) wenn der Kunde solche Angaben nachträglich ändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht; 
(iii) wenn Hindernisse auftreten, die EvivaMed trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet dessen, ob die Hindernisse bei EvivaMed, beim Kunden oder einem Dritten entstehen. 

5.3. Kann EvivaMed aufgrund von Ereignissen, die EvivaMed nicht zu vertreten hat, die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, so ist EvivaMed berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. EvivaMed behält sich in diesem Fall auch das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

6.1. Nutzen und Gefahr gehen analog den vereinbarten Incoterms auf den Kunden über.
6.2. Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die EvivaMed nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr am ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Kunden über. 

7. Versand, Transport und Versicherung

7.1. Der Versand und Transport ist analog der vereinbarten Incoterms 2010. 
7.2. EvivaMed schliesst auf eigene Kosten eine Transportversicherung ab. Allfällige weitere Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art obliegen ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs dem Kunden. 
7.3. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. 
7.4. Besondere Anforderungen betreffend Versand, Transport, Installation und Versicherung sind EvivaMed rechtzeitig bekannt zu geben. Allfällige Mehrkosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. 

8. Prüfung und Abnahme der Lieferungen

Der Kunde hat die gelieferten Produkte innert zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und EvivaMed eventuelle Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich bekannt zu geben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen und genehmigt. 

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eintreffen der Lieferung am vereinbarten Ort. Die Gewährleistungsfrist für Produkte beträgt 12 Monate. 
9.2. Verbrauchsmaterialien (z.B. Reagenzien) und Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. 
9.3. Der Kunde hat ausschliesslich Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Ware, nach Wahl von EvivaMed. Wandlung und Minderung sowie sonstige Rechte oder Ansprüche sind ausgeschlossen. 
9.4. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde EvivaMed beim Auftreten von Mängeln nicht umgehend informiert. 
9.5. EvivaMed haftet nicht für Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, mangelhaften Unterhalts, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung oder anderer Gründe entstanden sind, die EvivaMed nicht zu vertreten hat. 

10. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

10.1. Die Haftung von EvivaMed (sei es aus Gewährleistung, unerlaubter Handlung, Vertrag oder aus einem anderen Grund) ist in jedem Fall auf den Ersatz des direkten Schadens in der maximalen Höhe der Zahlungen des Kunden aus dem entsprechenden Vertrag beschränkt. Jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
10.2. Wird EvivaMed von Dritten für einen Schaden aus Produkthaftpflicht in Anspruch genommen, dessen Ursache dem Kunden zuzuschreiben ist, hat der Kunde EvivaMed sämtliche daraus erwachsenen Kosten zu ersetzen. 

11. Geheimhaltung

11.1. Informationen, die EvivaMed dem Kunden zwecks Vertragserfüllung überlässt, dürfen nicht für andere Zwecke des Kunden verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. 
11.2. EvivaMed darf ihrerseits vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden nicht Dritten zugänglich machen. 

12. Zahlungsbedingungen

12.1. Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Zahlungsfirst ab Rechnungsdatum zu erfolgen. 
12.2. EvivaMed kann dem Kunden bei Zahlung innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum einen Skonto von 1.5% auf den Gesamtbetrag gewähren.
12.3. Falls ein Kunde fällige Rechnungen im Zeitpunkt einer neuen Bestellung noch nicht beglichen hat, kann EvivaMed mit der Auftragsausführung solange aussetzen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. 
12.4. EvivaMed kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Bezahlung durch den Kunden nicht in angemessener Zeit sichergestellt ist. 

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur Vertragserfüllung und Einhaltung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen Eigentum von EvivaMed. 
13.2. EvivaMed ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt in der Schweiz im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister oder in entsprechenden Registern anderer Länder eintragen zu lassen und der Kunde ist verpflichtet, bei den erforderlichen Schritten zur Eintragung mitzuwirken. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

14.1. Die vorliegenden AGB unterliegen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. 
14.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragsparteien entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Luzern, Schweiz.